Alarmanlage mit KfW-Förderung Finanzieller Zuschuss für Ihre Sicherheit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit dem Investitionszuschuss 455-E bauliche Maßnahmen, die den Einbruchschutz an Wohngebäuden erhöhen.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Sie als Privatperson, wenn Sie u. a. Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer Wohnung sind oder wenn Sie Mieter sind.

Was wird gefördert? Technische Mindestanforderungen
Gefördert werden unter anderem:

  • Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen für Wohnhäuser und Wohnungen nach DIN VDE V 0826-1.
     
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
    Diese müssen mindestens den Anforderungen nach DIN EN 50131 Grad 2 zum Einbruchschutz entsprechen.

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